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Liebe Gäste,
- Grundsätzlich gilt: Immer wenn eine Gastaufnahme
verbindlich vereinbart wird, egal ob mündlich, schriftlich, per Fax, per e-Mail oder Internet kommt ein Beherbergungsvertrag zustande!
- Auch mündliche Vereinbarungen mit dem Gast sind rechtsverbindlich! Für jede Form von Beherbergungsvertrag gilt, dass keine
Schriftform erforderlich ist!
- Sie haben eine Ferienwohnung in unserem Haus gebucht und
müssen Ihre Reservierung wegen eines unvorhersehbaren Ereignisses leider absagen. Sichern Sie sich bitte ab.
- Wir empfehlen Ihnen eine
Reiskosten-Rücktrittsversicherung abzuschließen. Möglich u.a. unter http://www.die-europaeische.de.
- Selbstverständlich werden wir alles daransetzen die Wohnung anderweitig weiterzuvermieten. Falls uns das nicht gelingt, berechnen wir IMMER den Preis für die Wohnung abzüglich 10 % Aufwandsersparnis. Dasselbe gilt im Falle einer späteren Anreise oder früheren Abreise für die nicht in Anspruch
genommenen Tage.
- Außerdem nehmen wir mit der Buchungsbestätigung eine
Anzahlung von Euro 100,00. Beachten Sie bitte, dass eine Nichtzahlung des Anzahlungsbetrages keine Aufhebung des Gastaufnahmevertrages bewirkt und dieser daher verbindlich bleibt, mich jedoch
berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung, vom Gastaufnahmevertrag zurückzutreten.
- Selbstverständlich bekommen Sie die von Ihnen gebuchte
Wohnung. Wir behalten es uns - aus vermietungstechnischen Gründen - allerdings vor, Ihnen evtl. eine andere Wohnung zu geben. Selbstverständlich innerhalb der gebuchten Kategorie oder in einer
höheren Kategorie - natürlich zum angebotenen Preis.
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