Liebe Gäste,

 

  1. Grundsätzlich gilt: Immer wenn eine Gastaufnahme verbindlich vereinbart wird, egal ob mündlich, schriftlich, per Fax, per e-Mail oder Internet kommt ein Beherbergungsvertrag zustande! 
  2. Auch mündliche Vereinbarungen mit dem Gast sind rechtsverbindlich! Für jede Form von Beherbergungsvertrag gilt, dass keine Schriftform erforderlich ist!
  1. Sie haben eine Ferienwohnung in unserem Haus gebucht und müssen Ihre Reservierung wegen eines unvorhersehbaren Ereignisses leider absagen. Sichern Sie sich bitte ab.
  2. Wir empfehlen Ihnen eine Reiskosten-Rücktrittsversicherung abzuschließen. Möglich u.a. unter http://www.die-europaeische.de. 
  3. Selbstverständlich werden wir alles daransetzen die Wohnung anderweitig weiterzuvermieten. Falls uns das nicht gelingt, berechnen wir IMMER den Preis für die Wohnung abzüglich 10 % Aufwandsersparnis. Dasselbe gilt im Falle einer späteren Anreise oder früheren Abreise für die nicht in Anspruch genommenen Tage.

 

  1. Außerdem nehmen wir mit der Buchungsbestätigung eine Anzahlung von Euro 100,00. Beachten Sie bitte, dass eine Nichtzahlung des Anzahlungsbetrages keine Aufhebung des Gastaufnahmevertrages bewirkt und dieser daher verbindlich bleibt, mich jedoch berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung, vom Gastaufnahmevertrag zurückzutreten.

 

  1. Selbstverständlich bekommen Sie die von Ihnen gebuchte Wohnung. Wir behalten es uns - aus vermietungstechnischen Gründen - allerdings vor, Ihnen evtl. eine andere Wohnung zu geben. Selbstverständlich innerhalb der gebuchten Kategorie oder in einer höheren Kategorie - natürlich zum angebotenen Preis.
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